Gesellschafterstreitigkeiten entstehen häufig aus unterschiedlichen Bewertungsvorstellungen – ein objektiver Bewertungsansatz in der Mediation schafft die Grundlage für dauerhafte Lösungen. Diese strukturierte Herangehensweise kombiniert professionelle Unternehmensbewertung mit bewährten Mediationstechniken und bietet deutschen Mittelständlern einen pragmatischen Ausweg aus kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
Bewertungsbasierte Mediation verbindet objektive Unternehmensbewertung mit strukturierten Verhandlungsprozessen. Anders als traditionelle Mediation beginnt dieser Ansatz mit einer neutralen, fachlich fundierten Bewertung des strittigen Unternehmens oder der Geschäftsanteile. Diese objektive Grundlage reduziert emotionale Diskussionen und schafft eine faktische Verhandlungsbasis.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer im deutschen Mittelstand ist diese Methode besonders relevant, da sie kulturelle Erwartungen an Objektivität und Fachkompetenz erfüllt. „Mediation wird als eine der effektivsten Methoden zur gemeinsamen Lösung angesehen“, bestätigen Branchenexperten, und die Statistiken untermauern dies: 80% aller Mediationsverfahren enden erfolgreich.
Die bewertungsbasierte Variante geht jedoch einen Schritt weiter: Sie eliminiert den häufigsten Streitpunkt in Gesellschafterkonflikten – die subjektive Werteinschätzung des Unternehmens.
Abfindungsregelungen beim Gesellschafterausscheiden führen die Liste der Streitpunkte an. Wenn Gesellschaftsverträge vage Bewertungsklauseln enthalten oder auf veraltete Bewertungsstichtage verweisen, entstehen automatisch Konflikte. Ein ausscheidender Gesellschafter möchte den maximal möglichen Abfindungsbetrag, die verbleibenden Gesellschafter bevorzugen niedrigere Bewertungen.
Unterschiedliche Unternehmensbewertungen bei strategischen Entscheidungen treten auf, wenn Gesellschafter über Investitionen, Finanzierungen oder Wachstumsstrategien entscheiden müssen. Ohne objektive Bewertungsgrundlage argumentiert jede Partei mit eigenen Zahlen und Annahmen.
Anteilsverkäufe und -übertragungen an externe Investoren oder Familienmitglieder erfordern ebenfalls einheitliche Bewertungsstandards. Hier prallen oft betriebswirtschaftliche Sichtweisen auf emotionale Wertvorstellungen, insbesondere in Familienunternehmen mit mehreren Generationen.
Die Wahl der richtigen Bewertungsmethode entscheidet über Akzeptanz und Nachhaltigkeit der Mediation. Deutsche Standards bieten hier klare Orientierung, wobei verschiedene Verfahren je nach Unternehmenstyp und Konfliktsituation geeignet sind.
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 gilt als bevorzugtes Verfahren für GmbH-Anteile-Bewertung im deutschen Mittelstand. Diese Methode fokussiert auf die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens und wird von deutschen Gerichten regelmäßig anerkannt.
Der Bewertungsprozess folgt einem strukturierten Vorgehen:
Die praktische Anwendung in Mediationsverfahren profitiert von der breiten Akzeptanz dieser Methode bei deutschen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Gerichten.
Das DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) wird seit ca. 2000 vom IDW gleichwertig mit dem Ertragswertverfahren anerkannt und eignet sich besonders für wachstumsstarke Unternehmen mit volatilen Cashflows.
Die Free Cash Flow-Modellierung bietet mehrere Vorteile:
• Transparente Cashflow-Darstellung: Klare Trennung zwischen operativen und finanzierungsbedingten Cashflows
• Flexible Planungsperioden: Anpassbare Detailplanungszeiträume je nach Geschäftsmodell und Planungssicherheit
• Internationale Vergleichbarkeit: Kompatibilität mit globalen Bewertungsstandards für internationale Investoren
Die WACC-Berechnung (Weighted Average Cost of Capital) erfordert sorgfältige Risikoanalyse und Kapitalstrukturplanung. In Mediationsprozessen schafft die detaillierte Dokumentation aller Annahmen Vertrauen und reduziert Diskussionen über Bewertungsparameter.
Das Substanzwertverfahren dient in bewertungsbasierten Mediationen häufig als „Sicherheitsnetz“ und Mindestbewertung. Diese Methode bewertet das Unternehmen basierend auf dem Marktwert aller Vermögensgegenstände abzüglich Verbindlichkeiten.
Anwendungsbereiche umfassen:
• Krisenunternehmen mit unsicherer Ertragsentwicklung
• Immobilienintensive Betriebe mit wertvollen Grundstücken und Gebäuden
• Holding-Strukturen mit primär passiven Vermögenswerten
• Liquidationsszenarien als Vergleichswert zu fortführungsbasierten Bewertungen
Die Bewertung von Vermögensgegenständen erfolgt zu Marktwerten, wobei spezialisierte Sachverständige für Immobilien, Maschinen und andere wesentliche Assets hinzugezogen werden sollten.
Ein erfolgreicher Mediationsprozess folgt einem systematischen Fünf-Phasen-Modell, das Bewertung und Verhandlung intelligent miteinander verzahnt.
Die Qualität der Vorbereitung entscheidet über den Mediationserfolg. Diese Phase erfordert 4-6 Wochen intensiver Arbeit und professionelle Koordination aller Beteiligten.
Die Bewertungsphase liefert die faktische Grundlage für alle weiteren Verhandlungen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen im Vordergrund, um spätere Diskussionen über Bewertungsparameter zu vermeiden.
Mit der objektiven Bewertung als Fundament beginnen die strukturierten Mediationsgespräche. Der Fokus liegt auf sachlicher Diskussion der Bewertungsergebnisse und der Entwicklung von Lösungsoptionen.
Die Verhandlungsphase nutzt die objektive Bewertung als Anker und entwickelt daraus praktikable Kompromisse. Win-Win-Lösungen entstehen durch kreative Strukturierung innerhalb des bewertungsbasierten Rahmens.
Der Abschluss der Mediation erfordert rechtssichere Dokumentation, um die gefundenen Lösungen dauerhaft abzusichern. Vollstreckbarkeit und Bindungswirkung stehen im Vordergrund.
Erfolgreiche bewertungsbasierte Mediation erfordert die richtigen Partner und eine durchdachte Herangehensweise. Diese Best Practices haben sich in der Praxis bewährt.
Der Mediator muss sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Kompetenz mitbringen. Diese Doppelqualifikation ist entscheidend, da bewertungsbasierte Mediation beide Bereiche intensiv verzahnt.
Erforderliche Qualifikationen umfassen:
• Rechtlicher Hintergrund: Gesellschaftsrecht, Mediationsausbildung nach dem Mediationsgesetz von 2012, Vertragsrecht
• Betriebswirtschaftliche Expertise: Unternehmensbewertung, Finanzplanung, Branchenverständnis für KMU
• Branchenerfahrung: Spezifische Kenntnisse im Maschinen- und Anlagenbau, Hidden Champions-Mentalität verstehen
• Regionale Verankerung: Verständnis für mittelständische Unternehmenskultur in NRW und Nachbarregionen
Neutralität und Objektivität werden durch Interessenskonflikts-Prüfungen und transparente Mandatierung sichergestellt. Der Mediator sollte weder zu den Gesellschaftern noch zu deren Beratern bestehende Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Die Entscheidung zwischen gemeinsamen und getrennten Bewertern beeinflusst sowohl Kosten als auch Erfolgsaussichten der Mediation.
Gemeinsamer Bewerter bietet Vorteile:
• Einheitliche Bewertungsgrundlage für alle Parteien
• Kosteneinsparungen gegenüber separaten Gutachten
• Reduzierte Komplexität in den Mediationsgesprächen
• Höhere Akzeptanz der Bewertungsergebnisse
Getrennte Bewerter sind sinnvoll bei:
• Extremen Bewertungsunterschieden in den Ausgangsposition
• Komplexen Unternehmensstrukturen mit verschiedenen Bewertungsansätzen
• Grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen über Bewertungsmethoden
• Bereits eskalierten Konflikten mit geringem Vertrauen
Transparenzanforderungen umfassen vollständige Offenlegung aller Bewertungsannahmen, Zugang zu Arbeitspapieren für alle Parteien und nachvollziehbare Dokumentation des Bewertungsprozesses.
Die Kostenverteilung sollte bereits vor Bewertungsbeginn geregelt werden, typischerweise anteilig nach Gesellschaftsverhältnissen oder hälftig bei zwei Hauptkonfliktparteien.
Die rechtliche Einbettung bewertungsbasierter Mediation erfordert sorgfältige Beachtung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben und mediationsrechtlicher Bestimmungen.
Das GmbH-Gesetz setzt klare Rahmenbedingungen für Bewertungsanforderungen bei Gesellschafterausscheiden und Abfindungsregelungen. § 29 GmbHG regelt die Übertragung von Geschäftsanteilen, während die Rechtsprechung des BGH Standards für angemessene Abfindungen entwickelt hat.
Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen müssen der BGH-Rechtsprechung zur Angemessenheit genügen. Starre Bewertungsklauseln ohne Aktualisierungsmöglichkeit sind oft unwirksam, wenn sie zu offensichtlich unangemessenen Ergebnissen führen. Bewertungsbasierte Mediation kann hier präventiv wirken, indem sie flexible Bewertungsverfahren etabliert.
Die Treuepflicht der Gesellschafter verpflichtet alle Beteiligten zu rücksichtsvoller Ausübung ihrer Rechte. Dies unterstützt mediative Lösungsansätze gegenüber konfrontativen Gerichtsverfahren und schafft rechtlichen Rückhalt für kooperative Bewertungsverfahren.
Mediationsergebnisse werden durch notarielle oder anwaltliche Beurkundung rechtlich bindend. Das deutsche Mediationsgesetz von 2012 schafft hierzu klare rechtliche Grundlagen.
Vollstreckbarkeit entsteht durch:
• Notarielle Beurkundung: Bei Gesellschaftsanteils-Übertragungen zwingend erforderlich
• Anwaltsbeurkundung: Für Zahlungsverpflichtungen und andere Leistungen ausreichend
• Gerichtliche Protokollierung: Als Prozessvergleich mit sofortiger Vollstreckbarkeit
• Schiedsgutachten-Klauseln: Für künftige Bewertungsstreitigkeiten
Revisionsklauseln sollten für wesentliche Änderungen der Bewertungsgrundlagen vorgesehen werden. Beispiele sind fundamentale Marktveränderungen, regulatorische Eingriffe oder außergewöhnliche Geschäftsentwicklungen, die zum Zeitpunkt der Mediation nicht vorhersehbar waren.
Die wirtschaftliche Betrachtung zeigt deutliche Vorteile der bewertungsbasierten Mediation gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Mediation verursacht erheblich niedrigere direkte Kosten. Mediatorenhonorare liegen bei EUR 150-500 pro Stunde plus MwSt., wobei ganztägige Mediationssitzungen oft EUR 1.000-2.000 kosten. Hinzu kommen Kosten für die Unternehmensbewertung, die je nach Komplexität variieren.
Gerichtsverfahren verursachen mehrfache Kosten:
• Gerichtsgebühren: Je nach Streitwert erhebliche Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz
• Anwaltskosten: Pro Instanz erhebliche Kosten je Partei
• Sachverständigenkosten: EUR 15.000-40.000 je Gutachten
• Mehrinstanzlichkeit: Kosten multiplizieren sich mit jeder Instanz
Zeitersparnis bringt zusätzliche Kostenvorteile. Zivilgerichtliche Verfahren dauern durchschnittlich 7 Monate in Amtsgerichten, 15 Monate in der ersten Instanz bei Landgerichten und 22 Monate in der Berufungsinstanz, während Mediation typischerweise binnen weniger Monate abgeschlossen ist.
Die indirekten Kostenvorteile übersteigen oft die direkten Einsparungen erheblich:
Reputationsschutz und Geschäftsbeziehungserhaltung vermeiden langfristige Schäden. Öffentliche Gerichtsverfahren können Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern belasten. Mediation erfolgt vertraulich und schützt die Reputation aller Beteiligten.
Vermeidung von Betriebsunterbrechungen sichert operative Kontinuität. Langwierige Rechtsstreitigkeiten binden Managementkapazitäten und können strategische Entscheidungen blockieren. Mediation ermöglicht schnelle Konfliktlösung ohne operative Beeinträchtigungen.
Erhaltung der Managementkapazität für wertschöpfende Tätigkeiten. Gesellschafter-Geschäftsführer können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, statt Zeit in Anwaltskanzleien und Gerichtssälen zu verbringen.
Dieses anonymisierte Beispiel illustriert typische Herausforderungen und Lösungsansätze in der bewertungsbasierten Mediation.
Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 3 Gesellschaftern stand vor einem Bewertungskonflikt. Der Seniorchef wollte sich altersbedingt zurückziehen und suchte eine faire Abfindungslösung. Die beiden jüngeren Gesellschafter sollten das Unternehmen weiterführen.
Die Bewertungsvorstellungen klafften erheblich auseinander:
• Ausscheidender Gesellschafter: EUR 4,2 Millionen basierend auf Angeboten potenzieller Käufer
• Verbleibende Gesellschafter: EUR 2,5 Millionen nach vereinfachter Substanzwertbetrachtung
• Gesellschaftsvertrag: Veraltete Bewertungsklausel mit Buchwertbezug
Die Fronten waren verhärtet, ein Rechtsstreit schien unvermeidlich.
Die bewertungsbasierte Mediation folgte dem strukturierten Fünf-Phasen-Prozess:
Phase 1 (Vorbereitung – 4 Wochen):
Gemeinsame Beauftragung eines erfahrenen Unternehmensbewertens mit Maschinenbau-Expertise. Vollständige Dokumentensammlung und Festlegung auf Ertragswertverfahren nach IDW S1.
Phase 2 (Bewertung – 6 Wochen):
Detaillierte Unternehmensanalyse und -bewertung. Die objektive Bewertung ergab EUR 3,1 Millionen basierend auf nachhaltigen Ertragserwartungen und marktüblichen Bewertungsparametern.
Phase 3-4 (Mediation – 3 Wochen):
Vier Mediationssitzungen à 4 Stunden mit professionellem Mediator. Diskussion von Bewertungsbandbreiten (EUR 2,8-3,4 Millionen) und Entwicklung kreativer Lösungsoptionen.
Phase 5 (Dokumentation – 1 Woche):
Notarielle Beurkundung der gefundenen Lösung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags.
Das Verhandlungsergebnis von EUR 3,3 Millionen lag binnen der Bewertungsbandbreite und berücksichtigte sowohl objektive Bewertung als auch subjektive Faktoren.
Entscheidende Erfolgsfaktoren waren:
• Frühe Einbindung neutraler Bewerter vor Verhärtung der Positionen
• Strukturierter Fünf-Phasen-Prozess mit klaren Meilensteinen
• Fokus auf langfristige Geschäftsbeziehung statt kurzfristige Maximierung
• Win-Win-Strukturierung durch Earn-Out-Klauseln bei Übertreffen der Planungsziele
Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. EUR 35.000 gegenüber geschätzten Gerichtskosten von über EUR 100.000. Wichtiger noch: Die Geschäftsbeziehungen blieben intakt, und der Generationswechsel verlief reibungslos.
Trotz hoher Erfolgsquoten stößt bewertungsbasierte Mediation an Grenzen. Die ehrliche Einschätzung dieser Grenzen verhindert unrealistische Erwartungen.
Extremes Machtgefälle zwischen Parteien kann Mediation unmöglich machen. Wenn eine Partei wirtschaftlich vollständig von der anderen abhängig ist oder über deutlich überlegene Ressourcen verfügt, entstehen unausgewogene Verhandlungspositionen. Mediation basiert auf freiwilliger Teilnahme und Kompromissbereitschaft.
Fehlende Kompromissbereitschaft einer oder mehrerer Parteien blockiert jeden Mediationserfolg. Dies zeigt sich in starren Maximalforderungen, Verweigerung der Anerkennung objektiver Bewertungen oder grundsätzlicher Ablehnung gemeinsamer Lösungssuche.
Rechtliche Präzedenzfälle erforderlich machen Gerichtsverfahren unvermeidlich. Wenn grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen oder Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle angestrebt wird, bietet Mediation nicht die erforderliche rechtliche Verbindlichkeit.
Schiedsverfahren mit Bewertungskomponente kombiniert objektive Bewertung mit bindender Entscheidung durch neutrale Schiedsrichter. Diese Lösung eignet sich bei hoher Konfliktintensität mit gleichzeitiger Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Gerichtliche Auseinandersetzung bleibt die ultima ratio bei unüberbrückbaren Differenzen. Hier können die in der gescheiterten Mediation erstellten Bewertungsgutachten weiterverwendet werden, was Kosten spart.
Gesellschafterausschluss-Verfahren nach § 34 GmbHG bieten einen rechtlichen Rahmen für die Trennung von Gesellschaftern bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Die bewertungsbasierte Mediation kann auch hier zur fairen Abfindungsfindung beitragen.
Der Gesamtprozess erstreckt sich über 3-6 Monate, abhängig von Komplexität und Kooperationsbereitschaft der Parteien. Die Unternehmensbewertung benötigt meist 6-8 Wochen, die eigentlichen Mediationssitzungen 2-4 Termine über 4-6 Wochen. Dies ist erheblich schneller als Gerichtsverfahren mit durchschnittlich 7 Monaten in Amtsgerichten und bis zu 22 Monaten in der Berufungsinstanz bei Landgerichten.
Die Gesamtkosten variieren je nach Unternehmenskomplexität und Konfliktintensität. Mediatorenhonorare liegen bei EUR 150-500 pro Stunde plus MwSt., ganztägige Sitzungen kosten EUR 1.000-2.000. Hinzu kommen Kosten für die Unternehmensbewertung nach IDW S1. Gerichtsverfahren verursachen typischerweise das 3-5fache der Mediationskosten.
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 gilt als deutscher Standard für mittelständische Unternehmen. Es fokussiert auf nachhaltige Ertragserwartungen und wird von deutschen Gerichten regelmäßig anerkannt. Das DCF-Verfahren ist seit ca. 2000 gleichwertig anerkannt und eignet sich besonders für wachstumsstarke Unternehmen mit internationaler Ausrichtung.
Ja, durch notarielle Beurkundung werden Mediationsvereinbarungen vollstreckbar. Bei Gesellschaftsanteils-Übertragungen ist notarielle Beurkundung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Für andere Vereinbarungen reicht anwaltliche Beurkundung für Vollstreckbarkeit aus. Das deutsche Mediationsgesetz von 2012 schafft hierfür klare rechtliche Grundlagen.
Bei Scheitern der Mediation bleiben alle rechtlichen Optionen offen. Die erstellten Bewertungsgutachten können in nachfolgenden Gerichts- oder Schiedsverfahren weiterverwendet werden, was Zeit und Kosten spart. Statistiken zeigen jedoch: 80% aller Mediationsverfahren enden erfolgreich, die Erfolgsaussichten sind also sehr hoch.
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Copyright © 2025 Peter Littau
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